In Berlin wird offenbar geprüft, in wie weit ein aus Hessen stammendes Sperrsystem für Spielsüchtige in der Hauptstadt angewendet werden kann. Auch wenn ein solches Sperrsystem dem Schutz der Spieler dient, muss hinterfragt werden, ob in Berlin nicht quasi dem Glücksspiel der Kampf angesagt wird.

Erst neues Gesetz und nun ein Sperrsystem

Erst vor Kurzem wurde in Berlin das neue Gesetz zur Abstandsregelung verabschiedet, das ab August 2016 in Kraft tritt und nun hat der Senat nichts Besseres zu tun, als sich für ein Sperrsystem zu interessieren? Im Grunde geht es darum, dass eine Sperrdatei angelegt wird, sodass die Spieler die von der Spielsucht gefährdet oder ihr schon verfallen sind, vom Spielen ferngehalten werden können.

Der Schutz der Spieler ist definitiv wichtig, denn die Spielsucht ruiniert Leben und dabei nicht nur das des Spielers, sondern auch dass seiner Familie.

OASIS GlüStV wirft Fragen auf

Doch es kommt so manche Frage auf in Bezug auf das Sperrsystem OASIS GlüStV. Zum einen kann sich der Spieler selbst sperren und das ist mit Sicherheit sinnvoll, aber auch andere Dritte und Spielhallenbetreiber können Spieler sperren lassen. Das wirft Fragen auf:

  • Wird jemand gesperrt, weil er spielsüchtig ist oder weil der Spielhallenbetreiber den Spieler loswerden will, weil dieser zu viel Glück hat und ständig gewinnt?
  • Welche anderen Dritten können jemanden sperren lassen? Eventuell der Lebenspartner, der das Hobby nicht unterstützt, da es Zeit und Geld raubend ist?

Sperrsysteme machen Sinn..

..aber nur dann wenn all jene, die in der Lage sind einen Spieler zu sperren, dass nach geregelten Vorgaben tun und darin geschult sind Spielsucht zu erkennen. Hier ist Skepsis angebracht und ein Spieler, der herausfindet, dass er gesperrt wurde, sollte erfahren können, durch wen und dann auch die Möglichkeit haben, diese Sperre anzufechten.